In den verschiedenen Ausgaben der Tiroler Landesordnung wird auch die Zeit der Weinlese geregelt. Zum Ersten werden zwei Lesen unterschieden. Zum Zweiten ist der Baumann verantwortlich, wann er „ausfeylen oder wimmen will“, d.h. den Zeitpunkt der Lese entscheidet er selber und nicht die Obrigkeit. Diese mußte er benachrichtigen, damit sie einen Weinpropst zur Überwachung der Lese schicken konnte. Da wohl mit dem „ausfeylen“ das entfernen fauler Traubenteile gemeint ist, wurde vermutlich in mehreren Durchgängen geerntet. Weiters werden als Rebsorten die Gschlafen und der Lagrein genannt. Die Gschlafen werden mit welsch und der Lagrein mit deutsch in Verbindung gebracht. Auch wird die Lagreinlese das recht Wimmet, also wohl die richtige Weinlese genannt. Die Gschlafen finden sich bis heute im Namen Geschlafene oder Rossara Reben wieder, werden aber gemeinhin mit der Vernatschfamilie identifiziert. Die weiße Lagreinrebe, um die es sich nach den Untersuchungen von R. Zwerger hier handelt, ist bis heute nicht sicher identifiziert. Sie ist die Rebsorte des im Mittelalter berühmten Traminer Weines. Ob sich der Zusatz Deutsche auf die Erziehungsform an Stöcken oder die Herkunft der Rebsorte bezieht, ist nicht klar. Beim Zusatz Welsche für die Gschlafenen kann man wohl davon ausgehen, daß sie zu uns aus dem Venezianischen Raum gekommen sind. Die Gschlafenen scheinen in Tirol im Unterschied zum weißen Lagrein hauptsächlich auf Pergeln angebaut worden zu sein. Bemerkenswert ist, daß der weiße Lagrein nach den roten Gschlafenen gelesen wurde.

Im Nachfolgenden einige Auszüge aus den Landesordnungen:

(1526) Wann die gemainen Wymmat gehalten werden sollen

Nachdem diser unser fürstlichen Graffschat Tirol / gemainiglich am Eysakh / und an der Etsch / auch an etlichen andern orten im Jar / der Wymmat zwey sein / als Gschlafen / und das Recht Wymmat / deshalben ordnen und setzen wir  / das nu hinfüro / ain yeder Pauman schuldig sein soll / Wann er ausfeylen oder Wymmen will …

(1532) Zu welcher Zeyt die Wymmet gehalten werden sollen

… der Wymmet zway sein / als Gschlafen / das man nennt Welsch / das ee zeitig wirdt / und das recht Wymmat / das man nennt Lagreyn / oder Teutsch / das später zeitig wirdt …

(1568) Das 64. Blat, 29.

Zu welcher zeit die Wimmat gehalten werden söllen

Nach dem in diser…. /der Wimmat zwey sein/als Gschlafen/das man nennt Welsch/das ehe zeitig wird/ und das recht Wimmat/das man nennt Lagrein/oder teutsch/das später zeitig wird: Deshalb ordnen und setzen wir /das nun hinfür an /ein jeder bawman schuldig sein sol/Wann er ausfeilen oder wimmen wil/dasselb wimmat seinem grund und Zinsherren/oder desselben Amptmann (wo er den in diesem unserm Land hat) zu guter zeit (nach ferne des orts oder gegend da er wont/damit der Herr zu derselben Wimmat einem oder zu inen beiden kommen möge) verkünden und wissen/ unnd ihne bitten lassen/das er es im vergun: Wann dann der Herr/ oder jemand von seinen wegen /nach sölchen verkunden und bitten/seinen willen nit geben/ oder kommen wolte / und je die notturfft erfordern würde/ der Wimmat eins oder mehr zu thun/ so soll der bawmann söllichs der Herrschafft /oder Gerichtsobrigkeit/ an denselben enden / da die zinsgüter ligen/ansagen/ Und alsdann nach derselben Herschafft oder Gerichtsobrigkeit Rat wimmen/ So mag die Herrschafft einen Bräbst darzu verordnen/ damit dem Grundherren das sein versehenwerde: Und ob die notturfft erforderte/das man ausfeilen müßte/so soll der bawmann sölch ausfeilen auch mit wissen seins Grundherren thun: Dargegen sol der Grundherr das ausfeilen nit wören/Auch seinen theil augefeilten Most zunemen schuldig sein/unnd den bawmann nicht tringen/ noch der bawmann schuldig sein/ihm dem grund oder Zinsherrn ein andern Most darfür zugeben.

In welchen orten und enden aber vorher dergebrauch gewesen ist/ nicht zuwimmen/bis das sölchs von der Oberkeit erlaubt wird/darbey sol es noch bleiben.

(1573) … idem

(1606) Zu welcher Zeit die Wymmet gehalten werden sollen

… im Jahr der Wmmet zwey seind / als Gschlafen / das man nennt Wälsch / das ehe zeitig wird / und das recht Wymet / das man nennt Lagreyn / oder teutsch/ das später zeitig wird

Im Registrum Vindemiacum Tramini 1500 des Domkapitels von Trient ist auch der Beginn der Weinlese genannt:

Vermerckt das wymmat am Se zu Tramyn angefangen auff Montag vor Michaeli a.d. 97 (25. 09. 1497)

Vermerckt das gmain wimmat zu Tramyn Montag nach Sanct Michltag (01.10.1498)

Vermerckt das wimmat am See angefangen am Montag vor Michaelis (23.09.1499)

zu Tramyn das wymad angefangen am Mittwoch nach Much (30.09.1500)

das wymat am See anno 1501 Montag vor much (27.09.1501)

am See angefangen phinztag nach much (06.10.1502)

(Archiv Domkapitel Trient, Capsa 24, Termeno)

Reifeprüfung 1500

3. Juni 2010

Den richtigen Termin für die Weinlese festzulegen, war und ist nicht immer einfach. Zucker- und Säureanalysen der  Weintrauben können eine große Hilfe bieten.

Um 1500 wurde dies folgendermaßen durchgeführt:… daz daß recht wimadt sey, wan daz wein gar guod und sueß sey und daz dy ber leicht prechen van dem stam und dy korner fein prawnn werden und sich lossen fein aus trucken van den palg

Eigentlich machen viele Experten heute genau dies. um die physiologische Reife der Trauben festzustellen.

(aus: Hans Harings Pelzbüchl, H. Theiner und H. Oberhofer; Weinbauteil jedoch nicht veröffentlicht, Manuskript von H. Scartezzini)

Der Vernatsch in seinen Ausformungen Kalterersee und Magdalener Wein (die anderen Typen sind wohl ausgestorben, leider) gilt zusammen mit einem Stück Speck und Schüttelbrot eigentlich als Ausdruck der deutsch-südtiroler Geselligkeit. Ein Glas dunkler, herber Lagrein eignet sich halt doch oft nur besser zum festhalten als zum trinken in freudiger Runde. Es mag daher vielleicht verwundern, daß noch in der Tiroler Landesordnung von 1574 unterschieden wird zwischen welsch wimmat und teutsch wimmat (5. Buch, XXIX): „..Nachdem in diser unser fürstlichen Graffchaftt Tirol/ gemainiglich am Eisack/ unnd an der Etsch/ auch an etlichen anndern orten/ im Jar der Wymmat zway sein/ als Gschlafen das man nennt Wälsch/ das ee zeitig wirdt/ unddt das Recht Wymmat/das man nennet Lagreyn/oder Teutsch/das später zeitig wirdt..“

In diesem Zusammenhang kann man Michael Gaismair, wenn er in seiner Landesordnung 1526 vorgab, in der Ebene roten Lagrein anzubauen, getrost teutsche Gesinnung unterstellen.

Verständlich wird dabei auch, was 1320 der Abt von St. Ulrich und Afra in Augsburg vom Grafen von Tirol für ein anniversarium zugesichert bekam: jährlich zollfreien Transport von 10 karradae vini Latini de civitate Bozana in civitatem Augsburg (Regesta Boica 6, S.18, nach: R. Sprandel, Von Malvasia bis Kötzschenbroda,S. 28 u 146)

Helmuth Scartezzini (Geschichtliches zur Rebsorte Lagrein, in: Lagrein Tag 2003) zitiert L. Oberrauch (54. Bozner Weinkostkatalog, 1976) und berichtet von einer Urkunde aus dem Jahre 1293  wo in „ortum gries“ ein Hof „de bono vino theutonico et non latino“ zinsen muß. Er vermutet hinter dem vino theutonico weißen Lagrein. Allerdings zitiert er die Tiroler Landesordnung von 1532, wo vom Teutsch oder Lagreinwimmat  die Rede ist, das eher zeitig wird als das Welsch- oder Geschlafnwimmat. Luis Oberrauch hingegen zitiert eine 1606 gedruckte Landesordnung mit diesem Inhalt. Beide also genau umgekehrt wie in (der nachgeprüften) Version der Landesordnung von 1574. Inwieweit die Reihenfolge überhaupt wichtig ist, bin ich mir allerdings nicht sicher. Die Hauptaussage ist wohl vino theutonico = weißer Lagrein (und nicht roter, nach den Untersuchungen von R. Zwerger) und vinum latinum = Gschlafene (Vernatsch).

Die nächste Frage drängt sich auf: warum vino theutonico? Wegen der Anbauform? oder weil die Rebsorte von (den bayrischen Klöstern?) vom Norden nach Tirol gebracht wurde?

Mit Vernatsch bezeichnet man heute die Großvernatsch Rebe und den daraus gekelterten Wein. Richtiger – vor allem historisch – sollte man von der Vernatsch-Familie sprechen. Als Sclaven (schiava) ist es die älteste benannte „Rebsorte“ in Südtirol und im norditalienschen Raum (1190: vinee sclave, nach Hohnerlein-Buchinger,Per un sublessico vitivinicolo, S 135; in Tirol erstmals 1229 genannt, nach Otto Stolz). Anerkanntermaßen ist es keine edle Rebsorte. (Viala-Vermorel, 1902 : je me borne à noter que dans toute l`Italie supèrieure on appelle Schiava tout cèpage très rustique, très fertile, donnant du raisin de qualitè ordinaire, riche en mout, peu colorè et capable de fournir un vin de table ordinaire très claire et peu fort) Trotzdem hat sie sich mindestens über 800 Jahre in Tirol gehalten. Dies mag verwundern angesichts der sich immer wieder ändernden Trinkgewohnheiten im Laufe der Jahrhunderte. Vernatsch oder Sclaven Wein war ja auch lange Zeit nicht die Hauptrebsorte in Tirol (siehe Artikel über Pergel und Zeilen).

Eine Antwort darauf versuchen A. Scienza und Failla (2500 anni di cultura della vite e del nell`ambito alpino e cisalpino,p 219) zu geben. Daß die Ertragshöhe und  -sicherheit dabei eine Rolle gespielt haben, drängt sich förmlich auf. Scienza/Failla nennen auch den intensiven Anbau der schiave (sclaven) auf nicht lebendem Gerüst als Grund für relativ konstante Erträge. Aus heutiger Sicht wäre dies auch mit einer anderen Rebsorten (z.B. dem roten Lagrein) möglich. Inwiefern die Bewässerung darauf und auf die Verschiebungen innerhalb der Vernatschfamilie (z.B. vom Grauvernatsch zum Großvernatsch im Magdalena Gebiet) eine Rolle spielte, müßte noch genauer untersucht werden.

Einen anderen Grund gibt Ignatz Brigl an: Vernatsch ergibt in allen Qualitätsstufen angenehme, trinkbare Weine. Dies ist mit die sympathischte Antwort.

Gestern getrunken:

Muskateller, am 6. September 2009 händisch entrappt, mit den Füßen getreten, im Panzen auf der Maische vergoren, am 27. September getorkelt und mit Saft von getrockneten Trauben vom Vorjahr aufgefüllt.

Degustationsnotizen:

Saubere, dezente Muskatellernase. Süße, trotz der geringen Säure stimmig. Durch die Dichte des Weines ist der hohe Alkoholgehalt auch nicht störend, aber vorsicht: trinkig.

So könnte auch der berühmte Traminer Vergerner (= auf der Maische vergoren und anschließend abgezogen. Der Höpfwein hingegen wurde erst gepresst und nach der Gärung auf der Hefe belassen) des Mittelalters in seiner besten Zeit gewesen sein.

Bravo Emmanuela und Wilhelm de Brixen!

Weingut: Salto La Vecchia auf Pantelleria, 50 Jahre alte Moscato d`Alessandria Reben. Menge: 50 l 2009 und dazu 30 l von 2008.

Der anschließende 1991er Rioja Vina Bosconia vom Weingut Tondonia war sehr fein. Ein Wein, der in seiner klassischen Eleganz in Erinnerung bleibt. Der Petite Arvine von der Domaine Cornelulus aus dem Valais muß leider unbeschrieben bleiben. Nach zwei Flaschen getrunkenem Wein war der Verkoster überfordert. Das Essen zum Wein hingegen „war (auch) optisch sehr ansprechend“.

1595, Zehent Raitung

15. Mai 2010

Libell eines erwürdigen Thuemb Capitels zu Trient Zehent Reittung de anno 1595

Zehendsgerechtigkeiten am Calthener See, zu Tramynn und Curtätsch

Am Calthener See

… das von allen guetern in derselben Refier zu Perg und auf der Eben ainem erwürdigen Thuemb Capitl von allem wein und Traid gewachsen der Zehent je und alzeit one ainichen Eintrag erfolgt von dem fürstlichen durchleichtigkeit etc. Panholz anfahret, unzt (=bis, Dank an R.Z.) hierin an Tramyner Richtstat ausgenommen 2 Stuck das ain von anderhalb Jauch gelgen bei dem Ort gnannt Marätschen, so Nicolaus Greiff von Calthern paut und der Herrschaft zu Calthern den Zehent raicht, und das ander Stuckh ungevär von 1 Jauch in der Kheller Rigl so Hanns Fridrigät paut, davon Sant Vigilien Kirchen auf Altenburg der Zehent zuestendig…

(Quelle: Archiv Domkapitel Trient, capsa 24, Termeno, Hinweis von Marco Stenico)

Das sind der Herrschaft Güter von Österreich die da gehörend zu der prabstey ze Tramine

Das sind die Güter am See

Item am ersten paut peter und hainrich vorher ab Altenburg 1 Jauch

It Matsch 1 Jauch

It Hainrich unter dem Stain 2 Jauch

It Kintz von Aychen an zwayn steten 1 Jauch

It Jacob am Platz ab Altenburg 1 Jauch

hat vot gepaut der Bonitt

It aber pauet er 1/2 Jauch hat vor gepaut nikel an dem Stain

It aber pauet er 1/2 Jauch leit alles pey einander in ainem sthuc

It Hans kufler pawt zway halbe Jauch

das halb Jauchz pawt  nun Hans Häfel ab Altenburg

It der …. Hafner pawt 1 1/2 Jauch in zwain steten

It der redermaister 1/2 Jauch

It Peter Sneyders erbn 1 Jauch

It Tinz der Rüdlein man ab altenburg 1 Jauch hat vor gepaut ….

It aber pawt er 1 Jauch hat vor gepaut märckel pinterin ab altenburg

It aber pawt er 1/2 Jauch hat vor gepauet Tinz von der aychen

It so pawen wir selb 1 Jauch hat vor gepaut Jacob Peter ab sel das paut im Hainrich im Veld ab altenburg

It aber pauwen wir selber 1/2 Jauch das paut auch hans im veld

Nota Am See in der Herrschafts torkel sind drey lerchen potigen, zwo  new faichten potigen und ain kleins lerchen potigel unter der torkel und siben torkel pret

(transkribiert aus TLA Urbar Nr. 24/2)

Tiefgründigkeit

12. Mai 2010

Mit Tiefgründigkeit kann vielleicht die Eigenschaft von Weinen aus alten Rebgärten mit Vernatschspielarten beschrieben werden, die mit den aktuellen Großvernatschanlagen (Trollinger) nie (oder vielleicht erst in 80 Jahren, was praktisch dasselbe ist) erreicht werden wird. Auch halbieren, fünfteln oder auch achteln der Trauben hilft da nichts.

Vernatsch

12. Mai 2010

Der Klon 59 war der Tod vom Vernatsch. F.H.

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